Sexualbegleitung

Häufige Fragen zur Sexualbegleitung:

Was ist der Unterschied zwischen Sexualberatung und Sexualbegleitung?

Beide wollen die ratsuchende Person unterstützen, eine erfülltere und selbstbestimmte Sexualität zu leben.

Sexualberater:innen setzen dazu nur Ihr Wissen ein, Sexualbegleiter:innen bieten auch körperliche Dienstleistungen.

Die Ausbildung in Sexualberatung umfasst intensiv die Vermittlung von Beratungsmethoden.

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Ist Sexualbegleitung das Gleiche wie Sexualassistenz?

Nein!

Das Wort Assistenz meint, jemandem nach dessen Anweisungen zur Hand gehen. Behinderte nennen Pflegekräfte zum Beispiel Assistentinnen oder Assistenten. Das Ideal dabei ist ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, in dem der behinderte Mensch sagt, was er braucht, und die Assistenz ausführt, was er aufgrund der Behinderung nicht ausführen kann. Die Bewertung, die Gefühle, die Meinungen der Assistenz können dabei nur so weit eingebracht werden, wie die behinderte Person das will. So ist das auch bei der Sexualassistenz.

Sexualbegleitung von InSeBe® bietet eine Surrogatpartnerschaft. Das heisst: Für eine begrenzte Zeit gehen Sexualbegleiter:in und Kund:in eine emotionale Partnerschaft (Surrogat = Ersatz) ein. Dabei können Erfahrungen der unterschiedlichsten Art gemacht werden, auch körperlich-sexuelle. Diese Erfahrungen sollen zu einem positiveren Selbstbewusstsein verhelfen, zu einem besseren Gefühl zum eigenen Körper, zu mehr Kenntnissen, um sich eine erfülltere Sexualität und Partnerschaft im Lebensalltag schaffen zu können.

Sexualbegleiter:innen können allerdings auch die Haltung einer Sexualassistenz einnehmen, wenn das gewünscht wird.

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Bieten Sexualbegleiter:innen auch Geschlechtsverkehr an?

Kund:innen können keine speziellen sexuellen Akte kaufen, die dann auch noch unterschiedliche Preise haben. Es können lediglich Zeiten der Begegnung gekauft werden.

Was dann die Sexualbegleiter:in und die Kund:in miteinander erleben, das kommt auf deren Beziehung und deren Kommunikation an, aber auch die gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Land. Sexualbegleiter:in und Kund:in müssen - wie in einer richtigen Partnerschaft - auch immer darauf achten, wie es dem jeweils anderen geht, was er oder sie braucht und wie. Dann sind viele erotische und sexuelle Verhalten möglich, wenn beide das wollen. Wie es im richtigen Leben kein Recht auf Sexualität gibt, so auch nicht in der Sexualbegleitung. Sie heisst Sexualbegleitung, weil es ein Recht gibt auf eine Begegnung, die sehr offen ist für sexuelle Wünsche.

Es geht letztlich in der Sexualbegleitung um Persönlichkeitsentwicklung.

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Ist Sexualbegleitung nicht nur ein verharmlosendes Wort für Prostitution?

Sexualbegleitung von InSeBe® ist eine Dienstleistung, die offen ist für Sexualität, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Land. Bezahlt wird die zwischenmenschliche Begegnung, nicht der sexuelle Akt. Da die Abgrenzung allerdings unscharf ist, bleibt Sexualbegleitung für uns eine Form von Prostitution.

Prostitution und Sexualbegleitung sind legal und zu unterscheiden von sexueller Gewalt und sexueller Ausbeutung, die weiterhin kriminell bleiben.

Sexualbegleitung von InSeBe® dient der freien Entfaltung der Persönlichkeit, die von unserer Verfassung geschützt wird. Sexualbegleitung ist ein Engagement innerhalb der emanzipatorischen Behindertenbewegung in Deutschland und des internationalen Independent-Living-Movements.

Sexualbegleiter:in von InSeBe ist ein geschützter Begriffe, der nach einer gründlichen Ausbildung verliehen wird.

Sexualbegleitung unterscheidet sich von der klassischen Prostitution in folgenden Aspekten:

  • Sexualbegleitung von InSeBe® wird im Kontext psychotherapeutischer Reflektion der Mitarbeiter:innen geleistet. Ausbildung und Supervision stärken die Sexualbegleiter:innen.
  • Sexualbegleiter:innen von InSeBe® nehmen Honorar für eine zwischenmenschliche Begegnung, die offen ist für sexuelle Kommunikation verschiedenster Art. Ziel bleibt die reflektierte Persönlichkeitsentwicklung des Kunden bzw. der Kundin.
  • Sexualbegleiter:innen von InSeBe® sind frei von kulturellen Hilfereflexen, die den behinderten Menschen per se als hilfsbedürftig ansehen und sich selbst als zur Hilfe verpflichtet. Ohne Auftrag des Kunden handeln Sexualbegleiter:innen nicht für ihn und nehmen ihn daher ernst.
  • Sexualbegleiter:innen von InSeBe® würden niemals eine Kund:in wegen irgendeiner körperlichen oder geistigen Einschränkung ablehnen.
  • Sexualbegleiter:innen von InSeBe® sind verpflichtet zur ehrlichen Kommunikation Ratsuchenden gegenüber. Das bedeutet auch manchmal, der Kund:in (in aller Wertschätzung) unangenehme Rückmeldungen zu geben, als Förderung ihrer Chancen, sich ausserhalb der Sexualbegleitung sexuelle und partnerschaftliche Beziehungen aufzubauen.

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Ist Sexualbegleitung als Sonderweg nicht wieder eine Diskriminierung Behinderter?

Nein! Die Angebote von InSeBe® sind Angebote für Behinderte und Nichtbehinderte. Sexualbegleiter:innen von InSeBe® machen eine Behinderung nicht zur Voraussetzung für ihre Angebote.

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Können Sie mir eine Sexualbegleiter:in in meiner Region telefonisch nennen?

Nein. Wir vermitteln keine Mitarbeiter:innen am Telefon. Wir laden recht herzlich zu unseren Workshops ein, bei denen wir die Ratsuchenden und die Kunden kennenlernen und diese uns und unsere Sexualbegleiter:innen. Wir verweisen dazu auch auf diesen Internetauftritt www.sexualbegleitung.com. Andere Hinweise finden Sie unter unseren Links.

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Gibt es für Sexualbegleitung Sozialtarife, weil Behinderte in der Regel so wenig verdienen?

Auch wir beklagen die ungerechte Entlohnung für die Arbeit Behinderter. Wir fordern etwa die Einführung einer bedarfsdeckenden Grundabsicherung aller Menschen oder die Einbeziehung von Werkstattmitarbeiter:innen in die allgemeinen Mindestlohnregelungen. Einzelne Dienstleistungen im Sozialtarif sind allerdings kontraproduktiv, wenn es um die Attraktivierung behinderter Menschen geht. Auch Sex auf Krankenschein halten wir für eine ungeeignete Parole. Eine gute Entwicklung ist die Einbeziehung sexueller Dienstleistungen in das persönliche Budget.

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